Auslandsreiseversicherung nicht vergessen!

 

Wenn ärztliche Behandlungskosten im Ausland nicht versichert sind, kann es schnell teuer werden.

In den meisten Privaten Krankenersicherungen sind tarifgemäß auch Leistungen im Ausland vorgesehen. Allerdings gibt es hier einiges zu beachen, die die Dauer einer Auslandsgeltung ist oft sehr unterschiedlich. Sie geht von einem Monat bis unbegrenzt. Auch zu beachten ist, dass viele Tarif eine Bindung an die Deutsche Gebührenordnung haben -und die gilt nun einmal für Deutschland und nicht weltweit.

Daher ist es sinnvoll, auch wenn Leistungsansprüche aus dem “Hauptvertrag” bestehen, eine Auslandsreiseversicherung abzuschließen. Das kann ggf. auch bei dem Versicherer geschehen, wo der “Hauptkrankenschutz” besteht.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Leistungen aus der Auslandsreiseversicherung nicht unter einen möglichen Selbstbehalt fallen oder eine Beitragsrückerstattung für Leistungsfreiheit gefährden.

Besonders wichtig ist eine separate Auslandsreiseversicherung für Beihilfeberechtigte, denn die meisten Beihilfeverordnungen sehen keine Leistungen für Auslandsrücktransporte im Krankheitsfall vor. Auch Behandlungskosten sind seitens der Beihilfe oftmals begrenzt bzw. in einzelnen Verordnungen ggf. für private Reisen nicht vorgesehen.

Prüfen Sie also genau Ihren Versicherungsschutz.

Gesetzlich Krankenversicherte sollten generell eine Auslandsreiseversicherung abschließen.