Wichtige Vertragsinhalte für Beamte

 

Worauf sollten Beamte beim Abschluss einer PKV achten?

Heute möchte ich Sie für eine besondere Problematik sensibilisieren, die bei der Auswahl einer geeigneten PKV von Beamte oft übersehen wird.

Es geht um die Einbeziehung zukünftiger Ereignisse in den Versicherungsvertrag und hier insbesondere um Statuswechsel eines Beihilfeberechtigten oder beihilfeberechtigten Angehörigen.

Was passiert beispielsweise, wenn Sie als Beamter auf Probe nicht in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden, als Beamter auf Lebenszeit Ihren Beamtenstatus aufgeben oder Ihr beihilfefähiger Angehöriger keinen Beihilfeanspruch mehr hat und keine Versicherungspflicht in der GKV entsteht?

Richtig – die Weiterversicherung in der PKV ist notwendig.

Nun, vordergründig scheint die Lösung recht einfach zu sein, denn in nahezu allen Beihilfetarifen findet sich eine Klausel, die dem Beamten eine Aufstockung der Tarife vom Restkostenanteil auf 100 % zusichert.

Etwas wichtiges wird dabei aber oft übersehen: Die bestehenden Tarife werden nur aufgestockt – eine Nachversicherung von nun fehlenden Tarifbausteinen ohne erneute Gesundheitsprüfung ist in den wenigsten Tarifen vorgesehen und verbirgt sich ein existenzbedrohendes Risiko.

Hier ist insbesondere das Krankentagegeld zu nennen, da es beim Beamten nicht versichert wird. Das ist auch logisch, denn Einkommenseinbußen bei Krankheit wie bspw. bei Freiberuflern oder Angestellten bestehen hier nicht. Somit kann es nicht „aufgestockt werden sondern müsste später neu abgeschlossen werden. Die nachträgliche Versicherung ist jedoch, wenn Erkrankungen eingetreten sind häufig nicht mehr möglich.

 

Und wie hoch sind die finanziellen Risiken?

Rechnen Sie einmal selber: Beispiel 150,–€ Tagessatz bei einer langwierigen Erkrankung

von z.B. eineinhalb Jahren ergeben ca. 80.000,–€ (mehrmalige Erkrankungen nicht berücksichtigt)

 

Kommt das überhaupt vor?

Leider viel häufiger als Sie es vielleicht vermuten. Am häufigsten erhalte ich Anfragen von Beamten auf Zeit, Politikern, Richtern, Professoren oder Soldaten nach Ende der freien Heilfürsorge freiberuflich tätig werden (zuletzt von einem Bundeswehrarzt, der sich mit eigener Praxis selbständig machen wollte) aber auch Lehrer wechseln den Beruf öfter, als man denkt. Leider ist es meist zu spät, wenn man nicht vor Vertragsabschluss auf entsprechende Vertragsklauseln geachtet hat.

Denken Sie daran:

Fragen Sie Ihren Berater immer nach einer entsprechenden Klausel oder Option und lassen Sie die Bedingungen zeigen und erläutern (eine schriftliche Bestätigung ist sinnvoll)

Unterschreiben Sie keinen Vertag, in dem Ihnen schriftlich nichtzugesichert wird, dass Sie ein Krankentagegeld ohne Gesundheitsprüfung nachversichern können.

Selbst wenn Sie dieses Risiko noch eingehen würden – Sie tragen heute oder oder in der Zukunft mit Ihrer Vertragsauswahl ggf. auch die Verantwortung für Angehörige.