Im Leistungsfall

Was passiert beispielsweise im Leistungsfall, also wenn Sie Ihren Beruf bzw. Dienst aus gesundheitlichen Gründen, wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht mehr ausüben? Beispielhaft skizziere ich Ihnen in der Übersicht Teile einer Leistungsfallprüfung:

Zunächst werden Sie beim Versicherer einen Schaden melden und den Antrag auf Leistung, also Zahlung der versicherten Rente stellen.


Grundsätzlich wird ein Versicherer dann zunächst prüfen, ob er gemäß den Vertragsgrundlagen auch zur Leistung verpflichtet ist.


Das Verfahren sollte Sie weder verwundern, noch erschrecken - es ist völlig normal.


Gleichwohl zeigt sich, wie wichtig es ist, sich vor einem Vertragsabschluss mit den Versicherungsbedingungen auseinander zu setzen. 


Gegenüber der „normalen“ Leistungsprüfung, können in einem Vertrag verschiedene Ereignisse vereinbart sein, die eine Vereinfachung der Leistungsprüfung darstellen. Je nach Versicherer bzw. Tarif können Formulierungen bestehen, die eine Leistungspflicht auslösen wenn anderweitig Anspruch auf eine Rentenzahlung besteht (z.B. durch ein Versorgungswerk oder die gesetzliche Rentenversicherung) oder eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Bei entsprechender Formulierung verzichtet der Versicherer dann auf eine weitere Leistungsprüfung.