Auswahlkriterien

Die vertraglichen Leistungszusagen in den Versicherungsbedingungen sind das wesentliche Unterscheidungskriterium beim Vergleich von Versicherungstarifen. Denn ein Versicherer ist nur zu den Leistungen verpflichtet, die vertraglich vereinbart sind und die Unterschiede sind enorm.
 

Wenn Sie einen geeigneten Tarif suchen, reicht es nicht aus zu vergleichen, wie hoch die versicherbaren Tagessätze im Vergleich zu den Beiträgen sind. 


Über 20 Leistungsbereiche mit zahlreichen, unterschiedlichen Varianten, sollten Sie berücksichtigen, um eine Fehlentscheidung zu vermeiden.

Exemplarisch habe ich Ihnen einige Fragen zusammengestellt:

 

• Welche Nachweise sind im Pflegefall von Ihnen zu erbringen?

• Wird der Vertrag an Kostensteigerungen (Inflation) angepasst?

• Bestehen Leistungseinschränkungen?

• Ist Pflegebedürftigkeit im Zusammenhang mit Suchterkrankungen versichert?

• Welche Regelungen bestehen bei Hilfebedarf aufgrund von Demenz?

• Welche Regelungen bestehen bei Pflege durch Laien?

• Welche Besonderheiten gelten bei stationärer Pflegebedürftigkeit?

• Gelten Wartezeiten?

• Welche vertraglichen Obligenheiten bestehen?

• Werden Leistungen auch währen Kuren/Sanatoriumsaufenthalten erbracht?

• Wo gilt der Versicherungsschutz (regional)?

Wie wichtig ist es, auf die Formulierungen in den Versicherungsbedingungen zu achten?

Hierzu ein Beispiel:

Zwei Versicherer werben mit der Aussage: "Im Falle einer stationären Pflege leisten wir 100% des versicherten Tagessatzes".


Im Tarif ist beschrieben, was die Versicherer hierunter verstehen:

Versicherer A

 

Wird der Pflegebedürftige vollstationär gepflegt, obwohl eine häusliche oder teilstationäre Pflege möglich ist, erfolgt die Leistung nach den gestaffelten Erstattungssätzen für ambulante Pflege.


Versicherer B:


Wir zahlen bei vollstationärer Pflege 100% des versicherten Tagessatzes. Die Höhe des Pflegetagegelds für vollstationäre Pflege ist unabhängig von der bei der versicherten Person festgestellten Pflegestufe.

Während  Sie als Kunde im ersten Beispiel befürchten müssen, dass der Versicherer die Leistung reduziert, wenn theoretisch die für den Versicherer kostengünstigere ambulante oder teilstationäre Pflege möglich ist, ist die zweite Regelung deutlich verbraucherfreundlicher.


Eine Werbeaussage (Werbeaussagen werden leider häufig in Tests oder Vergleichen als Kriterium herangezogen), ist keine Garantie für umfassenden Versicherungschutz!


Wenn sie sich nach Prüfung der Vertragsinhalte für einen bestimmten Leistungsumfang entschieden haben, stellt sich nun die Frage, ob ein Versicherer Sie nun in dem von Ihnen gewählten Tarif auch versichert.


Wie in allen Versicherungen, in denen es um das Versichern von Personen geht, findet auch in der privaten Pflegeergänzungsversicherung eine Risikoprüfung statt.


Hierbei prüft ein Versicherer beispielsweise, ob es Ihr Gesundheitszustand zulässt, Ihnen Versicherungsschutz anbieten zu können. 

Dies geschieht im ersten Schritt durch die Gesundheitsfragen im Antrag.