Beamte sollten nicht nach Hessen oder Bremen kommen…

 

…zumindest nicht, wenn Sie sich vorher für die falsche Krankenversicherung entschieden haben.

Wo liegt das Problem?

Wenn Beamte bereits privat versichert sind und nach Hessen oder Bremen versetzt werden, kann eine Über- oder Unterversicherung entstehen, nämlich dann, wenn ihre private Krankenversicherung keine beihilfekonformen Restkostentarife für diese Bundesländer anbietet.

Wärend die meisten Bundesländer (und Bund) ihren Beamten personenbezogene Beihilfesätze bieten, sehen Hessen und Bremen für ihre Beamten familienbezogene Beihilfesätze vor. Wie ist das zu verstehen?

Beamte des Bundes und der meisten Länder erhalten 50% Beihilfe. Je nach Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen (oder als Pensionär) kann sich der Beihilfesatz auf bis zu 70% erhöhen (Kinder bekommen 80% Beihilfe).

Entsprechend bieten die meisten Versicherer 30% bzw. 20%ige „Ergänzungsstufen“ in der privaten Krankenversicherung an. Mit diesen Kombinationen ist immer 100%ige Absicherung darstellbar.

In Hessen oder Bremen ist dies anders. Hier erhalten Beamte familienbezogene Beihilfen in Höhe von 50% zzgl. 5% Beihilfe für jeden berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Kinder/Ehegatten). Für Versorgungsempfänger gibt es zusätzlich 10%. Hessische Beamte erhalten zudem im stationären Bereich eine um 15% erhöhte Beihilfe. Versicherer, die beihilfekonforme Restkostentarife für diese Bundesländer anbieten, sehen in ihren Tarifen 5% Stufen zur Anpassung vor.

Nehmen wir nun als Beispiel mal den Fall eines alleinstehenden Bundesbeamten, der nach Hessen wechselt.

Bisher bestand eine Absicherung zu 100% (50% Beihilfe und 50% PKV)

Wird er nun nach Hessen versetzt erhält er 50% Beihilfe und im stationären Bereich 65%.

Wie soll reagiert werden wenn der Versicherer keinen passenden Tarif (5% Stufen) bietet? Mit einem 30%igem Privatschutz? Dann bestünde im stationären Bereich eine Unterversicherung von 5% und in anderen Bereichen sogar 20%.

„Dann werde ich mich eben überversichern“. Der Gedanke liegt nahe, aber macht es Sinn, zuviel Beitrag zu bezahlen? Bekommen Sie die dann mehr erstattet, als die tatsächlichen Kosten?

In Hessen würde dies zumindest theoretisch funktionieren, denn eine auf eine Überversicherung folgende Beihilfekürzung (wie in anderen Ländern) findet hier „noch“ nicht statt, da die Überversicherung seitens der Beihilfestelle nicht geprüft wird. Das ist aber keine Garantie dafür, dass diese künftig nicht geändert wird (2012 stand Hessen kurz vor dieser Änderung) und Probleme, die sich aus einer „Bereicherung“ ergeben können sind hiermit auch nicht gelöst.

Je nach familiärer Situation und anderen Beihilfesätzen können die Abweichungen noch deutlich höher sein!

Was antworten betroffene Versicherer, die hierzu befragt werden:

…derzeit bieten Sie m.W. keinen beihilfekonformen Restkostentarif für Hessen und Bremen an.

Welche Tarife kann ein bei Ihnen über Unisextarife Versicherter wählen, falls er in eines der besagten Bundesländer versetzt wird?

Welche Tarifkombination wird dann versichert?

Die Antworten:

Concordia Krankenversicherungs-AG:

“Sehr geehrter Herr Harms,

in einem solchen Fall würden wir eine Tarifkombination anbieten, die seinem Beihilfeanspruch am nähesten kommt.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. XXXXXXXXXXXXXX

Concordia Krankenversicherungs-AG

Krankenversicherung Vertrag”


Hallesche Krankenversicherung a.G.:

“Sehr geehrter Herr Harms,

vielen Dank für ihre Anfrage.

Da wir im Unisex- Segment derzeit keine passenden Tarife bieten können, wäre nach den derzeitigen Rechtsgrundlagen kein (passendes) Angebot möglich. ( Beispielsweise der Wechsel von Unisex zurück in Bisex*)

Nach Rücksprache mit unserer Vertragsabteilung würden wir im Zweifelsfall, sollte der VN den Wünsch äußern, eine entgegenkommende Kündigung akzeptieren.

Darüber hinaus besteht in Hessen rechtlich noch die Möglichkeit der Über- bzw. Unterversicherung. Hier wäre also ein Angebot mit Abweichung von höchstens +/- 5 % möglich.

Sollte der VN trotzdem bei der HALLESCHE versichert bleiben wollen/ müssen (z.B. aus med. Gründen) wäre ggf. eine Sonderentscheidung erforderlich.

Bei Fragen rufen Sie uns bitte einfach an.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. XXXXXXXXXX

HALLESCHE Krankenversicherung a.G.

* zu Zeiten der „Bisextarife“ (vor 21.12.2013 bot die Hallesche mit den C-Tarifen beihilfekonformen Versicherungsschutz auch für Hessen und Bremen –ohne Beihilfeergänzungstarif. Bei Versicherten die in diesen Tarifen versichert sind sollte eine beihilfekonforme Umstellung möglich sein.)

Bietet die Hallesche hier eine gute Lösung? Ein Versichererwechsel dürfte insbesondere wenn der Vertrag länger läuft, z.B. aufgrund des Verlustes von Alterungsrückstellung für kaum einen Kunden eine vernünftige Option sein, mal ganz abgesehen davon, dass es gerade bei älteren Versicherten mit Vorerkrankungen überhaupt schwierig sein dürfte einen anderen Versicherer zu finden. Der Hinweis auf die maximale Über-/Unterversicherung von 5% ist schlichtweg falsch, wie schon der einfache, beschriebene Beispielfall belegt.

Die Antwort der Nürnberger Krankenversicherung AG liegt noch nicht vor (folgt).

Noch problematischer könnte es werden, wenn Sie zum Zeitpunkt einer Verbeamtung bei einem Versicherer versichert sind, der überhaupt keine Tarife für Beamte anbietet, wie beispielsweise die Mecklenburgische Krankenversicherung AG oder Württembergische Krankenversicherung AG.

Was wollen Sie unternehmen? Den Versicherer wechseln? Was ist, wenn dies aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes nicht mehr möglich ist? Im bestehenden Tarif bleiben? Dann müssten Sie künftig auch den Teil der PKV übernehmen, den zuvor ggf. Ihr Arbeitgeber übernahm – ein teures “Vergnügen”.

Dem Grunde nach ist es niemandem zu empfehlen sich bei Versicherern zu versichern, die für Beamte keine oder nur eingeschränkt Tarife anbieten, wenn nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass der/die Versicherte (oder ggf. Angehörige) jemals einen Beihilfeanspruch erhalten könnten.