Beihilfe und private Krankenversicherung
Als Beamtin oder Beamter genießen in Deutschland ein besonderes Privileg. Ihr Dienstherr beteiligt sich an Ihren Krankheitskosten mit bis zu 70%, bei ihren Kindern sogar mit bis zu 80%.
In vielen Bereichen erhalten Beamte sogar umfangreichere Leistungen, als sie in der gesetzliche Krankenversicherung erhalten würden.
Durch die Beihilfe ist ein Teil möglicher krankheitsbedingter Kosten gedeckt. Der nicht gedeckte Teil muss über anderweitigen Schutz, die gesetzliche oder private Krankenversicherung, abgesichert werden (Versicherungspflicht).
Es ist sicherlich unstrittig, dass Beamte mit Beihilfeanspruch gemeinsam mit einem Restkostentarif der privaten Krankenversicherung den bestmöglichen Versicherungsschutz erhalten können, doch die Auswahl ist nicht einfach.
Neben den unterschiedlichen Regelungen der Beihilfeverordnungen die für Bundes- oder Landesbeamte gelten, haben Beamte die Wahl zwischen einer Vielzahl von ergänzenden Tarifen, die sich inhaltlich erheblich unterscheiden.
Welche Unterschiede bestehen, worauf Sie achten müssen, auf welche Leistungen Sie einen Anspruch haben, wie Sie Tarife vergleichen und Auswählen und sich optimal auf Beratungsgespräche und die spätere Antragstellung vorbereiten, habe ich Ihnen auf den folgende Seiten zusammen gefasst.
Darüber hinaus finden Sie im "Leitfaden zur privaten Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte" weitergehende Informationen.