Beihilfeänderung in Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2015
Zum 01.01.2015 ist die Beihilfeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Die Änderungen gelten für Aufwendungen, die nach dem 31.12.2014 entstanden sind bzw. künftig entstehen.
Bei den Änderungen handelt es sich auch um Leistungsverbesserungen im Bereich der zahntechnischen Leistungen (Zahnersatz)
Für zahntechnische Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen ist der Beihilfefähige Anteil von 60% um 10 auf 70% erhöht worden.
Das sich durch die Erhöhung der Beihilfeleistungen aber die Beiträge zur privaten Krankenversicherung deutlich verringern ist nicht zu erwarten, dazu sind die Erweiterungen wahrscheinlich zu niedrig.
Erfreulich sind die Leistungsverbesserungen für Beamte auf Wiederruf / Beamtenanwärter und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Hier wurde der teilweise Beihilfeausschluss
von Aufwendungen für
- Zahnersatz,
- Einlagefüllungen (Inlays)
- Zahnkronen,
- funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie implantologische Leistungen
aufgehoben und somit können für vorgenannten Aufwendungen nunmehr Beihilfen beantragt werden.
Auch im Bereich der Pflegeleistungen gibt es einige Änderungen:
www.lbv.nrw.de/beihilfeberechtigte/info_bvo_aenderungen_2015.pdf
Achtung: Gerade Beamtenanfänger sollten die Angebote der privaten Krankenversicherer besonders sorgsam unter die Lupe nehmen.
Viele Billigangebote sind Lockangebote! Der Leistungsumfang in Ausbildungstarifen ist häufig eingeschränkt und mit Tarifen die Beamte auf Probe oder Lebenszeit erhalten nicht immer vergleichbar.
Da ein Versichererwechsel nach der Ausbildung / Anwärterzeit, beispielsweise wegen eingetretener Krankheiten, nicht mehr ohne weiteres möglich ist, sollten Beamtenanwärter auch immer den Tarif prüfen, der nach der Anwärterzeit bei einer Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit voraussichtlich angeboten wird und sich von Beginn an für einen vernünftigen und umfassenden Schutz entscheiden.