Keine Änderung der hessischen Beihilfe in 2012
Die geplante Änderung der hessischen Beihilfeverordnung ist zunächst “vom Tisch”. Die Verordnung wurde nicht neu gefasst, sondern entfristet.
Damit bleibt zunächst alles beim Alten. Einige Gewerkschaften dürfte dies freuen, hat man sich doch schon bei Bekanntwerden der geplanten Änderungen klar dagegen positioniert und gewarnt, die Reform würde die sozial schwächeren, kinderreichen Familien und Pensionäre treffen.
Die GdP (Gewerkschaft der Polizei) feiert sich nun selbst:
!! Beihilfe: GdP-Proteste erfolgreich !!
Was wäre aber wirklich passiert?
Natürlich hatten Kürzungen vordergründig zu höheren Eigenbeteiligungen geführt. Das ist unbestritten, aber welche Auswirkungen hätte dies auf die PKV Beiträge? Erhöhungen der Zuzahlungen z.B. bei stationären Krankenhausaufenthalten oder die Kürzung von Zahnersatz-leistungen für geringe Zusatz-beiträge (größtenteils unter 5€ mtl.) privat versicherbar gewesen.
Die Beihilfesätze gerade bei Kindern und Pensionären, hätten sich bei einer Umstellung auf Bundesbeihilfesätze (das war zuletzt im Gespräch) deutlich erhöht und dadurch in vielen Fällen zu erheblichen Beitragsersparnissen in der PKV geführt – meistens sogar so gravierend, dass die geplante Kürzung des Stationärzuschlages aufgefangen worden wäre.
Beispiel
Der Beitrag für ein hessisches Beamtenkind liegt in der PKV bei ca. 65€ (abhängig vom PKV-Tarif und Kinderanzahl) . Die PKV eine Bundesbeamtenkindes liegt gerade einmal bei rund 35€.
Dies hatte ich schon sehr frühzeitig im Ministerium angezeigt und auch die entsprechenden Zahlen geliefert.
Kaum Erwähnung findet nun, das auch viele Verbesserungen bei Komplextherapien, Brillen-,Hörgeräte-, und Hospizversorgung sowie Beihilfen in Todesfällen nun nicht eintreten.
Was auch wenigen bekannt ist, ist die Tatsache, das Hessen (neben Bremen) mittlerweile das einzige Bundesland ist, dessen Beihilfesätze noch in 5% Stufen „gestaffelt“ sind, aber es kaum Versicherer gibt die neue Tarife nach diesem Modell anbieten. Viele hessische Beamte sind daher in teureren, „alten Tarifen“ versichert, und haben Mangels Angebot keine Chancen auf moderne preisgünstige Tarife umzusteigen. Hier wären, z.T. bei besseren Leistungen, über 20% Beitragsersparnisse möglich.
Es hätte aber auch noch schlimmer kommen können:
Bündnis 90 die Grünen sprachen sich nämlich für einen Wegfall der Wahlleistungen (2-Bettzimmer/ Chefarztbehandlung) und Reduzierung auf Regelleistungen aus. Das wäre für viele Beamte der Weg in eine erheblich schlechtere Gesundheitsversorgung gewesen. Zwar hätten Beamte ggf. den privaten Versicherungsschutz ergänzen können, die Beiträge hierfür könnten jedoch gerade bei älteren Beamten bei über 100€ monatlich liegen!
Der dbb warnt indes schon vor dem nächsten Damoklesschwert, das über die Beihilfe schwebt. Einer Bürgerversicherung nach den Modellen Bündnis 90/Die Grünen oder der SPD (erstaunlich!).