Die nächste Gesundheitsreform
„Wir brauchen dringend eine Reform des Gesundheitswesens“. Fast täglich hört oder liest man von der Dringlichkeit endlich etwas zu unternehmen um unser Gesundheitssystem, endlich langfristig auf eine solide Basis zu stellen.
Hilflos allerdings wirken auf mich Politiker und die Vorschläge, angefangen von der Bürgerversicherung bis zur Kopfpauschale, scheinen doch angesichts der kommenden Kostensteigerung und Überalterung der Bevölkerung wenig zielführend, zumindest aus Sicht der Verbraucher, wenn sie einfach nur eine umfassende medizinische Versorgung wünschen.
Blicken wir aber zunächst einmal zurück, denn: „Nach der Reform ist vor der Reform“.
Was bisher geschah (mit Stichpunkten):
Ca. 1400 Innungen, Zünfte und Gilden bilden erste „Selbsthilfeeinrichtungen“
ab ca. 1880 Bildung von „Hilfskassen“ für Industriarbeiter gegen Krankheitsrisiko
1883 Gründung der GKV (Gesetz über KV für Arbeiter)
1911 in der Reichsversicherungsordnung werden Sozialversicherungssysteme zusammengeführt
Zwischen 1924 und 1928 PKV mit Leistungsversprechen (noch Umlageverfahren)
Zwischen 1948-1957 Einführung Versicherungsmathematischer Methoden in der PKV und Festlegung der Grundlagen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
1971 Zweites Krankenversicherungsänderungsgesetz
1989: Gesundheitsreformgesetz (GRG)
Arzneimittelausgaben sollen durch ein Festbetragssystem begrenzt werden; Zuzahlungen und Selbstbeteiligungen werden ausgeweitet.
1993: Gesundheitsstrukturgesetz (GSG)
Freie Wahl der Kasse für gesetzlich Versicherte; Budgetierung der Ausgaben; Bedarfsplanung der Vertragsärztlichen Versorgung; Einführung des Risikostrukturausgleiches (RSA)
1994 Soziale Pflegeversicherung – SGB XI
Einführung der soziale Pflegeversicherung
1997: Beitragsentlastungsgesetz und Neuordnungsgesetze
Erhöhung der Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Klinikaufenthalte und Rehabilitation in der GKV; Streichung des Kassenzuschuss zu Brillen.
2000: GKV-Gesundheitsreform 2000 und Gesetz zur Rechtsangleichung in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Einführung der Möglichkeiten von Bonusprogrammen bei Hausarztmodellen.
2002: Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs
Einführung eines Risikopools zur Berücksichtigung besonders hoher Leistungsausgaben bei Chronisch Kranken.
2001: Fallpauschalengesetz (DRG)
Umstellung der Finanzierung der Krankenhäuser von „Tagespflegesätzen“ auf diagnosebezogene Fallpauschalen (ab 2003 freiwillig – ab 2004 verpflichtend für Krankenhäuser (mit Übergangszeit))
2004: Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)
Erweiterung von Zuzahlungen von zehn Prozent der Kosten (höchstens aber zehn Euro und mindestens fünf Euro) für die meisten Leistungen.
Einführung der Praxisgebühr für ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlungen von zehn Euro pro Quartal eingeführt.
Neugründung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zur Prüfung des nutzen medizinischer Leistungen, um steigende Arzneimittelkosten besser in Griff zu bekommen.
2005: Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz
Einführung des Sonderbeitrag von 0,9 Prozent zu Lasten des Arbeitnehmers ab Juli 2005.
Paritätische Aufteilung der Krankenkassenbeiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird aufgegeben.
2006: Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG)
Mögliche Zuzahlungsbefreiung bei günstigen Medikamenten (Preis mindestens 30 Prozent unterhalb des jeweiligen Festbetrages).
Schaffung der Möglichkeit zu Rabattverträgen zwischen Krankenkassen Arzneimittelherstellern.
2007: Änderung des Vertragsarztrechts (VÄndG)
Zur Vermeidung einer medizinischen Unterversorgung (ambulant), insbesondere in ländlichen Gebieten, werden die rechtliche Zulassungsvoraussetzungen z.B. durch „Gestattung von Teilzulassungen“ oder durch entfallen Altersgrenzen für Niederlassungen ( 55) und Ende der Vertragsärztlichen Tätigkeit (68) für Ärzte ,vereinfacht.
Erste Schritte zur Gesundheitsreform 2007, werden beschlossen.
2007: Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der „Gesetzlichen Krankenversicherung” (GKV-WSG)
Einführung des Gesundheitsfonds
Möglichkeiten zur Erhebung von Zusatzbeiträgen
Fester Beitragssatz (durch jährliche Festlegung der Regierung)
Einführung der Versicherungspflicht zu 2009
Einführung des Basistarifs in der PKV mit Kontrahierungszwang zu 2009
Der Trend seit Mitte der siebzieger Jahre ist eindeutig – weniger Leistung, mehr Beitrag, wobei Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen als Beitragserhöhung zu bewerten sind.
Die im Eingang angesprochene Reform ist in der Tat dringend notwendig und wird auch kommen. Die Frage ist, zumindest wenn Sie zwischen den Krankenversicherungssystemen die Wahl haben, in welchem der Systeme Sie besser aufgehoben sind:
Fremdbestimmt in der GKV wo sind sinkende Leistungen und steigende Beiträge erwartet werden können oder eigenverantwortlich der PKV, wo Leistungen vertraglich zugesichert sind und nicht gekürzt werden können, aber auch steigende Beiträge zu erwarten sind.
Falls Sie die Wahl haben, informieren Sie sich eingehend zu Ihren Möglichkeiten!