Klarstellungen, Bedingungsänderungen, neue Krankenversicherungstarife und was Sie hierzu wissen sollten
Bedingungsänderung, Klarstellung oder neue Tarif, wo ist hier eigentlich der Unterschied?
Einige grundlegende Informationen vorweg:
Mit einem Krankenversicherungsvertrag übernimmt ein Versicherer ein “Leistungsversprechen”. Er kalkuliert die voraussichtlich Leistungswahrscheinlichkeit, also sein Kostenrisiko, anhand verschiedener Faktoren wie z.B. Alter, Lebenserwartung oder Gesundheitszustand. Diese und andere Faktoren wie Verwaltungskosten, Abschlusskosten, Rücklagen etc… fließen in die Beitragskalkulation ein.
Dies ist natürlich eine Momentaufnahme und es ist sicher nachvollziehbar, dass sich Berechnungs- und Rechtsgrundlagen im Laufe der Jahre ändern. Gründe hierfür sind beispielsweise geänderte Rechtsgrundlagen, steigende Kosten im Gesundheitswesen, höhere Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, neue Krankheiten, aber auch wirtschaftliche Marktprozesse.
Folgerichtig kann sich auch aus rechtlicher Sicht im Laufe der Jahre ein “Nachbesserungsbedarf” ergeben.
Versicherer gehen nun unterschiedlich mit dieser Thema um. Eine mögliche Reaktion ist, einen komplett neuen Tarif an den Markt zu bringen.
Bei einem „neuen Tarif“ bring ein Versicherer ein „neues Produkt“ auf den Markt. Solche Tarife sind in der Regel neu kalkuliert, wobei natürlich auch Erfahrungswerte berücksichtigt werden.
Vorteil: Neue Tarife bieten oft einen klar formulierten Leistungsrahmen. Wenn die Tarife „sauber“ kalkuliert sind können Kunden hier sicherlich einen modernen, Tarif finden der, sofern er solide und nachhaltig kalkuliert wurde, durchaus Beitragsstabil sein kann.
Nachteil: Bessere Leistungen in neuen Tarife können ältere Versicherte unter Umständen nicht erhalten. Es besteht zwar die Möglichkeit, innerhalb der Tarife eines Versicherers zu wechseln, jedoch kann ein solcher Wechsel bezogen auf die Mehrleistungen gegenüber dem Alttari,f abhängig von einer Risikoprüfung ggf. zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen.
Bei “jungen Tarifen” besteht zudem die Gefahr, dass Versicherer, um ein schnelles Wachstum sicher zu stellen, neue Tarife am unteren Kostenbedarf kalkulieren um billig anbieten zu können. Die Gefahr höherer Beitragssteigerungen steigt zwangsläufig..
Was passiert bei einer Klarstellung der Bedingungen?
Eine andere Variante ist, bestehende Tarife beizubehalten und lediglich den “neuen Grundlagen” anzupassen. Klarstellungen sind jedoch nur begrenzt möglich.
Ein Versicherer darf einen Tarif nicht zum Nachteil der Versicherten ändern, auch darf er keine neuen Leistungen (die bisher nicht kalkuliert waren) hinzunehmen. Er kann aber z.B., sofern er belegen kann, dass er in der Vergangenheit schon immer bestimmte Leistungen erbracht hat, die bis dato nur nicht klar formuliert waren, diese Punkte in einen Bedingungen klarstellen und “besser” formulieren.
Vorteil: Klarstellungen sind beitragsneutral und gelten auch für bestehende Verträge. Da sich die Kollektive und Grundlagen an sich nicht ändern, besteht für Versicherte hier ggf. eine höhere Wahrscheinlichkeit der Beitragsstabilität. Durch Klarstellungen erhält der Versicherte eine höhere Rechtssicherheit, bezogen auf seinen Leistungsanspruch.
Nachteil: Da die Klarstellungen nur begrenzt möglich sind kann es sein, das auch nach neue Formulierung Lücken im Vertrag bestehen bleiben.
Die Bedingungsänderung
Lücken, die bei Klarstellungen verbleiben, könnte ein Versicherer ggf. mit einer Bedingungsänderung schließen. Hierfür müsste ein Versicherer eine Mehrleistung aber neu kalkulieren, was wiederum auch einen höheren Beitrag mit sich brächte. Solche Bedingungsänderung gelten nicht für Bestandskunden, es sei denn, alle würden den Änderungen zustimmen (was in der Praxis wohl nur schwer zu realisieren wäre).
Einfacher wäre es hier, einen zusätzlichen Tarif anzubieten, der die Lücken schließt.
Vorteil: Kunden können Leistungsverbesserungen auf Wunsch nachversichern.
Nachteil: Die neuen Klauseln sind nicht für alle Kunden offen, denn es findet ggf. eine erneute Gesundheitsprüfung statt.
Wenn ein solcher “Zusatztarif” zudem Leistungen enthalten würde, die auch im Rahmen einer Klarstellung für alle Versicherten einen Leistungsanspruch erwirkt hätten, bestünden zurecht sicherlich weitere Bedenken. Ggf. würde der Bestandskunde, der den Zusatztarif nicht versichert (versichern kann) mit einer Leistungseinschränkung bei den in seinem Tarif nicht genannten Leistungen, rechnen müssen.
Problematisch könnte es aus Versicherersicht werden, wenn nur ein kleiner Teilbereich als z.B. Ergänzungsbaustein angeboten wird. Da hier nur ein kleiner Bereich versichert wird, findet hier ggf. eine „negative Risikoselektion“ statt. Beispiel: wenn ein Versicherer einen Tarif nur für Naturheilverfahren anbietet, wird der Anteil derer, die diesen Tarif abschließen wohl zu einem Großen Teil aus versicherten bestehen, die hier auch Überdurchschnittlich viele Leistungen beziehen werden. Entsprechend teuer werden solche Tarife werden.
Was ist denn nun besser?
Diese Frage kann pauschal kaum beantwortet werden. Primär stellt sich die Frage, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Grundsätzlich sollte man natürlich seinen Tarif und den Markt „im Auge behalten“.
Wenn Lücken auffallen, sollte man seinen Versicherer hierauf ansprechen und sich Aussagen zu Leistungen, die nicht klar formuliert sind, von denen der Versicherer aber behauptet, das er für hier entstehende Kosten erbringt, schriftlich geben lassen.
Die Überlegung eines Versichererwechsels sollte allerdings gut überlegt sein nicht ohne fachmännische Beratung durchgeführt werden.