Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung

 

Nachdem viele Versicherungstarife zum Jahreswechsel eine Beitragsanpassung erfahren haben, beschäftigen sich viele Versicherte mit der Frage nach einem möglichen Tarifwechsel innerhalb eines Versicherungsunternehmens.

  • Kann ich in einen anderen Tarif wechseln?
  • Muss ich erneut Gesundheitsfragen beantworten?
  • Darf mein Versicherer beim Wechsel Risikozuschläge verlangen?
  • Was passiert mit meinen Alterungsrückstellungen?

Antworten hierauf finden sich z.B. im § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes. Den Wechsel in einen anderen Tarif mit gleichem Leistungsumfang bei Ihrem Versicherer können Sie, auch unter Anrechnung Ihrer bisher erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen verlangen. (Für einen Wechsel aus dem Basistarif gelten besondere Regeln.)

Bietete ein “neuer” Tarif jedoch höhere oder umfassendere Leistungen, so kann der Versicherer, bezogen auf die Mehrleistungen eine erneute Risikoprüfung fordern (sie müssen z.B. Gesundheitsangaben machen), Wartezeiten verlangen oder für  Mehrleistungen auch Leistungsausschlüsse vereinbaren.

Die meisten privaten Krankenversicherer bieten unterschiedliche Tarifwerke mit verschiedenen Selbstbehaltsstufen an. Stellen Sie Ihre Anfragen grundsätzlich schriftlich an Ihren Versicherer.

Machen Sie Ihre Entscheidung jedoch nicht ausschließlich vom Beitrag abhängig, denn wenn Sie in einen billigeren, neueren Tarif wechseln, beseutet die nicht, dass dieser beitragsstabiler verlaufen wird. Wohlmöglich vertagen Sie Ihr Problem nur auf einen späteren Zeitpunkt.

Setzen Sie sich zunächst mit den Leistungsunterschieden auseinander. Prüfen Sie, welchen Leistungsumfang Ihr bisheriger Tarif bietet und welchen der neu zu Beantragende. Auch wenn Ihr Versicherer wegen “Mehrleistungen”, eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt, ist hierdurch nicht gesagt, dass der neue Tarif in allen Bereichen bessere Leistungen bietet. Vermeintlich bessere Tarife können auch geringere Leistungen bieten.

Im Downloadbereich finden Sie Leitfäden, und Fragebögen, die Ihnen bei der Informationsbeschaffung helfen und Ihnen die Möglichkeit geben, sich ein persönliches Anforderungsprofil für Ihren Krankenversicherungsschutz zusammenzustellen.

Wenn Sie feststellen, dass der von Ihnen gewünschte Leistungsumfang in keinem Tarif Ihres Versicheres möglich ist, sollten Sie ggf. auch Tarife anderer Versicherer und Ihre dortige Versicherbarkeit prüfen.