Verbeamtung auf Probe
Für viele, frisch ausgebildete Lehrer, beginnt nach den Sommerferien mit der Erstverbeamtung auf Probe, ein neuer Lebens- /Berufsabschnitt.
Doch nun kommen auch wichtige Entscheidungen auf Sie als “Junglehrer” zu, z.B. die Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung.
Bedenken Sie, dass es sich hierbei möglicherweise um eine lebenslang bindende Entscheidung handelt und Sie für eine Krankenversicherung (mit Kostensteigerungen) in Ihrem Leben einige hunterttausend Euro ausgeben werden, so wird schnell klar , dass es nicht ausreicht, sich für eine nachhaltige Entscheidnung nur ein oder zwei Stunden mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Wenn Sie die Auswahl ernst nehmen, so sollten Sie sich eingehend mit den Unterschieden der Versicherungssysteme und den Unterschieden der Vielzahl von Versicherungstarifen fürBeihilfeberechtigte auseinandersetzen. Doch wie können Sie die Tarife vergleichen, wenn Sie die Leistungskriterien die es zu vergleichen gilt, überhaupt nicht kennen? Informieren Sie sich ergänzend gerne auch über meinen “Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte“.
Eine kurze Einführung zu Leistungsvergleichen: Grundsätzlich haben Sie in der privaten Krankenversicherung nur auf die Leistungen einen Anspruch, die auch in Ihrem Vertrag stehen – nur diese Leistungen sind kalkuliert und gem. Kalkulationsverordnung und Gleichbehandlungsgesetz darf auch der Versicherer nur für solche, Kosten erstatten.
5 Beispiele für Leistungsunterschiede:
Gegebenenfalls nachteilig:
- Auch im Ausland sind Kosten nur in gleichem Umfang erstattungsfähig, wie diese in Deutschland erstattungsfähig sind.
- Heilmittel/ Behandler wie z.B. Ergotherapie oder Logopädie sind im Tarif nicht genannt, oder erheblich begrenzt.
- Hilfsmittel sind nur im Rahmen einer abgeschlossenen Aufzählung (z.B. Hilfsmittels: das sind ausschließlich /das sind) oder mit erhebichen Limitierungen erstattungsfähig.
- ambulante Psychotherapie ist nicht (oder nur mit einer geringen Sitzungsanzahl) versichert. Bei stationärer Psychotherapie besteht eine Limitierung.
- Die Kostenerstattung ist auf Sätze der Gebührenordnung der Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ) beschänkt.
besser:
- Kosten sind weltweit und ohne Beschränkungen erstattungsfähig.
- Heilmittel und Behandler sind umfangreich im Tarif genannt, im besten Fall mit offenen Formulierungen.
- Ein ausführlicher Hilfsmittelkatalog ist mindestens mit der erweiterung auf alle lebenserhaltenden Hilfsmittel aufgeführt. Optimal ist ein offener Hilfsmittelkatalog.
- Psychotherapie ist ohne Sitzungsbegrenzungen beim jeweils geeigneten Behandler versichert.
Es besteht keine Bindung an die Gebührenordnungen der Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
Zwischen den genannten Beispielen gibt es natürlich eine große Bandbreite an unterschiedlichen Formulierungen. Insgesamt können mindestens 15 Leistungsbereiche mit über 680 unterschiedlichen Leistungsformulierungen als Kostenrelevantrelevant angesehen werden. Auch die Leistungen der Beihilfe(jeweils gültigen Beihilfeverordnung / Landesbeihilfe) sollte man beachten.
Viele der wichtigsten habe ich Ihnen im meinem Kriterienfragebogenzusammengsfasst.
Doch alleine das Wissen um Vertragsinhalte und die richtige Bewertung reich nicht aus. Eine Vielzahl an weiteren Fragen müssen Sie für Sich beantworten können.
Zum Beispiel:
Was ist, wenn der Versicherer Zuschläge wergen Vorerkrankungen erhebt?
Wie vermeidet man Fehler bei der Antragsaufnahme, die später zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können?
Wie führt man Ausschreibungen mit verbindlichen Risikoprüfungen bei Versicherern durch?
Was ist der Beihilfeergänzungstarif, welche Leistungen enthält dieser, wann bekomme ich diesen, und wann nicht?
Was passiert wenn man später aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet?
Tipps für Beratungsgespräche:
Bei solchen oder ähnlichen Aussagen sollten Sie hellhörig und vorsichtig werden und mindestens eine weitere Meinung einholen:
“Das steht zwar im Vertrag nicht drinnen, aber wir leisten hier trotzdem”
Lassen Sie sich solche Aussagen schriftlich (unterschrieben) bestätigen!
“Das brauchen Sie bei den Gesundheitsangaben nicht aufführen, das hat doch jeder”
Falsch- lesen Sie meine Blogbeiträge zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und mit
“Sie müssen nur schwere Krankheiten angeben”
Nein, ob eine Vorerkrankung risikorelevant ist kann letztendlich nur der Versicherer entscheiden!
“Sie müssen sich schnell entscheiden”
Eile mit Weile. Nur selten müssen Sie schnell handeln. Wenn jemand Sie unter Druck setzt, fragen Sie, welche Frist Sie versäumen könnten und wo dies steht!
“Wir sind die Größten, die Nummer eins und haben einen tollen Service”
Das ist ja schön, aber so etwas kann sich auch schnell ändern (mann denke nur an Lehman Brothers). Langfristig sicher, sind Ihnen nur die schriftlichen Zusagen aus Ihrem Vertrag.
“Der Tarif ist von Testern sehr gut bewertet worden”
Das bedeutet lange noch nicht, dass er auch Ihren Vorstellungen entsprich und Sie können davon ausgehen das der Tester nicht einspringt, wenn der Versicherer nicht zahlen will.
“Unterschreiben Sie schon einmal, das ist nur eine Anfrage” oder “Das ist nur ein Probeantrag, den Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen”.
Eine Anfrage brauchen Sie nicht unterschreiben und auf einem Probeantrag müsste schon dick und fett PROBEANTRAG draufstehen, wobei beides für eine Risikovorabprüfung gar nicht norwendig ist. Also: erst unterschreiben wenn Sie sich sicher sind, dass es der für Sie richtige Tarif ist.
“Bei uns haben Sie keine Beitragsanpassungen zu befürchten”
Unsinn! Die Kosten im Gesundheitssystem steigen. Da Private Krankenversicherer nicht einfach Leistungen aus Ihrem Versicherungsschutz streichen können wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, bleibt nur die Beitragsanpassung, wenn der Versicherer nicht Pleite gehen will. Beitragsanpassungen sind normal!
Ebenso solltien Sie z.B. auf folgende Leistungen bestehen:
Ihre persönliche Situation und Lebensplanung wird eingehend besprochen.
Der Vermittler bespricht das Vertragswerk und erläutert Ihn die einzelne Klauseln ausführlich.
Lassen Sie sich vorvertragliche und vertragliche Obliegenheiten (z.B. Anzeigepflichten) und Folgen von Versäumnissen erklären.
Das ist ein kleiner Auszug von Themen, auf die Sie achten sollten. Bereiten Sie sich gut auf ein Beratungsgespräch vor!
Nutzen Sie auch den Gesundheitsfragebogen im Vorfeld und tragen Sie die Angaben (auch Befundberichte, Atteste, Krankenakten oder Untersuchungsergebnisse) zusammen und beginnen Sie nicht erst bei ertragsabschluss zu überlegen.
Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Fragen haben oder einen geeigneten Tarif suchen und abschließen möchten.