Worauf sollten Beamte auf Widerruf vor einem Krankenversicherungsabschluss achten

 

Kaum ist die letzte Prüfung geschafft, das erste Staatsexamen in der Tasche, schon werden kommende Referendare mit Versicherungsangeboten konfrontiert.

Der Informationsgehalt von “Informationsveranstaltungen”, die meist zum Beginn der Studienseminar angeboten werden sind leider vergleichsweise mager.

„Wir sind die Größten, bei uns sind die meisten Beamten versichert, wir zahlen Beträge zurück, wenn Sie uns nicht beanspruchen, wir sind billig….“

Kaum ein Wort fällt zu den Leistungen der Beihilfe oder den Versicherungsbedingungen, von Hinweisen auf Vertragslücken ganz zu schweigen.

 

Einige grundsätzliche Informationen:

Beihilfeberechtigte, dazu zählen auch Lehramtsreferendare, Beamte im Vorbereitungsdienst / Beamte auf Widerruf, erhalten durch Ihren Dienstherren einen Zuschuss zu den Krankheitskosten. Doch diese Beihilfe deckt immer nur ein Teil der entstehenden Kosten (bei alleinstehenden beihilfeberechtigten meist 50%).

Der Umfang der Leistungen der Beihilfe ergibt sich aus der jeweiligen Beihilfeverordnung, also aus dem Gesetz.  Gesetze aber können sich ändern und somit auch der Beihilfeanspruch in Höhe und Umfang.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine „Restkostentarife“. Hier werden  immer 100% der Leistungen auf gesetzlichem Niveau (mit vollem Beitrag) versichert. Wer sich also für die GKV entscheidet ist dort nach den gesetzlichen Leistungen versichert. Bietet die Beihilfe „höhere Leistungen“, was in vielen Fällen so ist, so kann die Differenz als sogenannte „Sachleistung“ bei der Beihilfestelle beantragt werden, aber Vorsicht, es gibt Planungen zur Streichung der Sachleistungen für GKV-Versicherte.

In den meisten Fällen lohnt es sich, den Kostenanteil der durch die Beihilfe nicht gedeckt ist, über eine Private Krankenversicherung abzusichern, zumal man hier einen deutlich besseren Versicherungsschutz erhalten kann, als in der Kombination mit GKV und Beihilfe. Überdies ist es meist noch deutlich billiger – logisch, denn der Versicherer muss ja u.a. auch nur „die Hälfte der Kosten“ versichern.

Darüber hinaus gibt es Versicherer, die Ausbildungstarife „subventionieren“, um Kunden zu locken und möglichst früh an sich zu binden.

Die Private Krankenversicherung ist ein „privatrechtlicher Vertrag“. Hier ist versichert was im Vertrag steht. Also sollte auch hier genau geprüft werden, welche Leistungen einem der Versicherer zusichert (insbesondere bei Lockangeboten).

Aus dieser Konstellation heraus ergibt sich für den Beihilfeberechtigten eine besonderes „Sorgfaltsgebot“ bei der Auswahl seines Versicherungsschutzes.

Worauf muss ich als Beamtenanwärter bei Abschluss einer PKV achten?

Nach Abschluss des ersten Staatsexamens zum Beginn des Vorbereitungsdienstes stehen viele Referendare / Lehramtsreferendare vor der Frage, welcher Krankenversicherungsschutz für sie der geeignete ist.

Damit die Wahl des Krankenversicherungsschutzes kein Lotteriespiel wird, möchte ich Ihnen im Folgenden aufzeigen was Sie beachten sollten und wie sie sich ausführlich vorbereiten können:

 

Auswahlkriterien kennen und festlegen

Bevor Sie mit der Suche beginnen, oder gar Gespräche mit Versicherern oder Vermittlern führen, sollten Sie sich zunächst einmal darüber im Klaren sein, welche Leistungen Sie überhaupt versichern können und wo Kostenrisiken liegen.  Ohne dieses Wissen sind Sie kaum in der Lage selber Versicherer / Tarife anhand Ihrer Vorstellungen zu vergleichen, sondern können sich nur an den Aussagen anderer orientieren.

Sie sollten die unterschiedlichen Regelungen in der Kostenerstattung von  z.B. ambulanten und stationären Behandlungskosten, Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Leistungsansprüche im Ausland, Kostenerstattung für Heil- und/oder Hilfsmittel, Arzneimittelkosten, Transportkosen, Psychotherapie, Folgen von Krieg oder Terrorereignissen, Rehamaßnahmen, Krankentagegelder, Kurleistungen, Krankenhaustagegelder, Pflegeleistungen usw. …, kennen

Auch vertragliche Regelungen wie Umstellungsoptionen, Kindernachversicherung oder Meldefristen sollten bekannt sein.

Damit Sie sich hier näher informieren können habe ich Ihnen im Merkblatt zu den Auswahlkriterien und im Leitfaden für Beihilfeberechtigte weitere Informationen zusammengestellt.

Mit dem Kriterienfragebogen können Sie sich ein erstes eigenes Leistungsprofil erstellen.

Wenn Sie eine genauere Vorstellung zum gewünschten Krankenversicherungsschutz haben sollten Sie sich im nächsten Schritt mit den Regelungen der für Sie gültigen Beihilfeverordnung auseinandersetzen.

Welche Leistungen erhalten Sie durch die für Sie gültige Beihilfeverordnung

Es ist wichtig für Sie zu wissen, welche Kosten Ihre Beihilfe Ihnen erstattet. Nur so können Sie auch den ergänzenden Versicherungsschutz in der PKV auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Dabei ist die generelle Beihilfehöhe ebenso zu betrachten, wie der Leistungsumfang. In der Beihilfeverordnung steht z.B., was unter ambulante Kosten fällt, welchen Anspruch Sie im Krankenhaus haben oder welche Leistungen bei Zahnbehandlung oder für Zahnersatz erhalten. Ebenso sind die Leistungen für z.B. Hilfsmittel, Heilmittel, Psychotherapie, Transportkosten etc… beschrieben.

 

 

Welche Leistungen bieten die verschiedenen PKV?

Nun geht es an die Auswahl / Vergleich des PKV-Tarifes und zunächst um den Anteil, den die Beihilfe der Höhe nach nicht erstattet (bspw. die verbleibenden 50%). Wenn Sie Ihr Profil bereits festgelegt haben können Sie prüfen, ob dieses im angebotenen Tarif auch versichert ist.

 

Mögliche Lücken beachten

Wenn Sie einen umfassenden Versicherungstarif gefunden haben vergleichen Sie diesen nun mit den Leistungen der Beihilfe. Sie werden vermutlich feststellen, dass die Beihilfeleistung in mehreren Bereichen lückenhaft ist / Sie ggf. Zuzahlungen leisten müssen. Dies ist insbesondere bei im Ausland entstehenden Kosten, Zahnersatzleistungen, Bindungen an Gebührenordnungen, Hilfsmitteln (z.B.Sehhilfen), verschiedenen Behandlungsformen (z.B. Naturheilverfahren), etc… der Fall.

Bietet die Beihilfe die Gleichen oder mehr Leistungen als der von Ihnen ausgesuchte Versicherungstarif ist Vorsicht geboten – es gibt besseres!

Nun kann im nächsten Schritt überlegt werden, wie Lücken geschlossen werden können. Hierzu bieten viele PKV einen sogenannten Beihilfeergänzungstarif an. Wichtig ist, dass der Beihilfeergänzungstarif möglichst so umfangreich sein sollte wie der Haupttarif der PKV und möglichst wenige abgeschlossene Formulierungen enthält. Abgeschlossene Formulierungen können bei Beihilfeänderungen zu Versicherungslücken führen.

Es gibt aber auch Kostenrisiken, für die die Beihilfe gar keine Leistungen vorsieht wie bspw. Krankenrücktragsport aus dem Ausland oder in manchen Bundesländern Chefarztbehandlung oder Ein- bzw. Zweibettzimmerversorgung. Solche Leistungen müssten, falls gewünscht, komplett privat abgesichert werden.

Hinterfragen Sie auch welche vertraglichen Optionen/“Nachversicherungsgarantien“  bestehen wenn Sie Ihr Bedarf oder gesetzliche Regelungen später einmal ändern sollten. Wenn in einem Tarif zukünftige Ereignisse nicht ausreichend bedacht sind (das ist leider häufig auch bei renommierten Versicherern der Fall), kann es Ihnen passieren, das später ungewollt Versicherungslücken entstehen.

 

Konditionen prüfen

Wenn Sie nun  einen Tarif gefunden haben oder mehrere zur Auswahl haben, stellt sich die Frage, ob bzw. zu welchen Konditionen der gewählte Versicherer Sie versichert.

Um dies prüfen zu können sollten Sie die Informationen zusammenstellen, die der Versicherer für die Überprüfung benötigt. Neben der Aufstellung der Vorversicherungen, zählen hier insbesondere die Gesundheitsangaben dazu.

Wenn Sie zum Vertragsabschluss einen Versicherungsmakler eingeschaltet haben, sollte dieser für Sie anhand Ihrer Angaben (ggf. anonym) auch eine vorläufige Ausschreibung durchführen können. Gesundheitsfragebogen

Es erscheint  Ihnen vielleicht sehr umfangreich und eine sorgfältige Vorarbeit bedeutet sicherlich einen gewissen Zeitaufwand. Bedenken Sie aber, wie  lange Ihr Vertrag ggf. bestand haben wird, wie viel Geld Sie im Laufe der Jahre an Ihren Versicherern zahlen werden und wie teuer Krankheitskosten werden können, so relativiert sich Ihr Aufwand schnell.

Einige Ihrer Vorteile:

  • Sie lernen einzuschätzen, wovon ein Vermittler redet, oder vielleicht auch was er ggf. nicht sagt, ober er sich auskennt, oder nur etwas verkaufen will.
  • Sie kennen Ihren Versicherungsvertrag und Leistungsanspruch und vermeiden unangenehme Überraschungen
  • Bei Ausschreibungen wissen Sie bereits vor Unterschrift, zu welchen Konditionen Sie Versicherungsschutz erhalten.
  • Sie müssen sich nicht auf wage Versprechungen verlassen oder hoffen, dass schon alles gut geht.

2 Tipps zum Abschluss des Beitrages:

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Lassen Sie sich Aussagen zum Versicherungsumfang schriftlich geben oder anhand der Vertragsbedingungen / Beihilfeverordnung belegen.

Schließen Sie, bevor Sie eine PKV abschließen, eine Rechtsschutzversicherung ab, die Streitigkeiten aus privatrechtlichen Verträgen / Versicherungsverträgen abdeckt. Wenn Sie diese nicht brauchen, verlieren Sie etwas Geld, wenn Sie aber eine Brauche und keine haben verlieren Sie vielleicht alles!