Nicht nur Gesundheitsangaben sind anzeigepflichtig!
Bei einem Versicherungsabschluss müssen Sie viele Rechtspflichten beachten. So gehört es zu den vertraglichen Obliegenheiten, dem Versicherer alle Umstände anzuzeigen, die zur Einschätzung des Risikos notwendig sind (z.B. Beantwortung der Gesundheitsfragen oder anderweitige Versicherungen). Der Versicherer seinerseits muss entsprechend in Textform danach fragen.
Aber auch nach dem Vertragsabschluss, während der Laufzeit des Versicherungsvertrages bestehen solche Obliegenheiten. So sind z.B. in der PKV anderweitige bestehende Kranken- oder Pflegeversicherungen in der Regel anzeigepflichtig. Bei einigen Versicherern ist ein geplanter (anderweitiger) Abschluss sogar zustimmungspflichtig. In der Berufsunfähigkeitsversicherung können z.B. eine Berufswechsel oder anderweitige Rentenabsicherungen ebenfalls anzeigepflichtig sein.
Werden Anzeigepflichten verletzt, kann es im Schadenfall zur Leistungsverweigerung oder ebenso schlimm, bei bekannt werden zu Vertragskündigung führen.
Achten Sie daher immer auf die korrekte Angabe aller Verträge und Einhaltung Ihrer vertraglichen Pflichten und melden Sie Versäumnisse.
Falls Sie bedenken haben, dass zurückliegende Versäumnisse zu Problemen führen können, sprechen Sie Ihren Vermittler bitte im Vorfeld an, damit Lösungsmöglichkeiten gefunden werden können.