Riesterverträge planbar gestalten

 

Eine Vielzahl von verschiedenen “Riesterprodukten” hat in den vergangenen Jahren den “Altersvorsogemarkt” überflutet. Die meisten hiervon sind reine “Sparverträge”.

Das heißt, die dem Vertrag gutgeschriebenen Beträge werden angelegt, und kommen zum Vertragsablauf, in der Regel  in Form einer Rente, zur Auszahlung.

Viele Sparer rechnen fest mit diesem Geld und wiegen sich, bedingt durch die gesetzlich geregelte Kapitalgarantie, in Sicherheit.

Dabei wird aber oft übersehen, dass natürlich nur die Beträge zum Ablauf garantiert werden, die dem Vertrag, in Form von Altersvorsorgebeiträgen, auch zugeflossen sind.

Was passiert jedoch, wenn im Laufe des Berufslebens eine Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit eintritt und aufgrund einer zu geringen privaten Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung, keine zusätzliche Sparbeitäge für die Altersvorsorge mehr aufgebracht werden können? Dann ruhen oft auch die Sparverträge.

Bis zu welchem Zeitpunkt leistet die hoffentliche vorhandene private Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung? Wovon wird der Lebensunterhalt nach dem 65. Lebensjahr bestritten, wenn nicht ausreichen gespart werden konnte? Folgt dann die Altersarmut? Bedenken Sie dieses bei jeder “Vorsorgeplanung”!

Sogar in der Zulagenrente (im Volksmund “Rieterrente”), hat der Gesetzgeber hieran gedacht:

Auszug aus dem Alterszertifizierungsgesetz (AltZertG) § 1

 

(2) …; Leistungen aus einer ergänzenden Absicherung der verminderten Erwerbsfähigkeit oder Dienstunfähigkeit und einer zusätzlichen Absicherung der Hinterbliebenen können vereinbart werden;…

Da solche Leistungen Geld kosten, sieht das Gesetz in §1 (3), weiterhin folgende Regelung vor:

(3) …; sofern Beitragsanteile zur Absicherung der verminderten Erwerbsfähigkeit oder Dienstunfähigkeit oder zur Hinterbliebenenabsicherung verwendet werden, sind bis zu 15 vom Hundert der Gesamtbeiträge in diesem Zusammenhang nicht zu berücksichtigen;..

Besteht also diese Absicherung, sinkt die Kapitalgarantie zum Ablauf um maximal 15%. Freilich ist es schöner, eine höhere Rente zu bekommen, aber ist es nicht besser, eine planbare Rente zu erhalten, als im schlimmsten Fall nur ein “Trostpflaster”?

Vielleicht ist den Produktmachern diese Regelung nicht bekannt, zu kompiziert oder  einfach zu “unwirtschaftlich”. Fakt ist, dass nur sehr wenige Anbieter diese sinnvolle Gestaltungsvariante erkannt haben und entsprechenden Schutz anbieten (zum Teil mit vereinfachter Gesundheitsprüfung!).

Wer eine Rente aus einem “Riestervertrag” fest in seine Altersrente einkalkuliert hat, sollte darauf achten, dass er diese auch dann erhält, wenn er während seines Berufslebens erwerbsgemindert oder berufsunfähig wird, dass also sein Riestervertrag / seine Zulagenrente eine Klausel enthält, die bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit die Ausfinanzierung des Vertrages sicherstellt.